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Dr. Kai T. Boin Inhaber

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Jahrgang 1969

Curriculum vitae

Als Gründer und Inhaber der Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl Rechtsanwälte möchte ich mich Ihnen vorstellen.

Ich bin 1969 geboren. Mein Studium absolvierte ich in Münster (Westf.) an der WWU Münster. Nach dem Studium hielt ich mich während meiner Zeit der Promotionsarbeit einige Zeit in Cambridge und London (GB) auf; dort vertiefte ich meine Kenntnisse zum englischen Gesellschaftsrecht und englischen Anwaltsberuf. Das Referendariat leistete ich am Landgericht Dortmund und Oberlandesgericht in Hamm ab.

Bereits während meines Studiums stellte ich die Weichen zum Wirtschaftsrecht. Neben der fachlichen Ausrichtung des Studiums wurde dies durch meine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für IWR Internationales Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. B. Großfeld an der WWU Münster intensiviert. Das Interesse und die Ausrichtung setzten sich auch bei den Referendarstationen fort.

Mein Interesse an der Anwaltstätigkeit verfolgte ich früh bereits begleitend während des fortgeschrittenen Studiums sowie begleitend zum Referendariat. Weitere Erfahrungen – insbesondere zum Berufungsrecht - durfte ich noch zu Zeiten der Singularzulassung in einer OLG Kanzlei in Hamm machen. 

So dann wechselte ich nach Soest und gründete nach einigen Jahren Partnerschaft in einer Soester Sozietät schließlich 2007 die Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl mit Standorten in Soest (Westf.) und Dresden.

Ich freue mich, gemeinsam mit meinem Team für Sie rechtlich beratend und begleitend tätig sein zu können. Ein vertrauensvolles Miteinander ist für uns selbstverständlich. Denn gemeinsam mit Ihnen sind wir ein starkes Team!

Die in der Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte sind bundesweit vertretungsberechtigt an allen:

  • Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht Berlin,
  • Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht,
  • Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof,
  • Verwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

Ihr Dr. Kai T. Boin

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